Berufsunfähigkeit

Ich durfte heute Folgendes lesen: Im deutschen Steuerrecht ist festgehalten, dass der Tod nicht als „andauernde Berufsunfähigkeit“ steuerlich geltend gemacht werden kann. Gut, dass ich dies gerade noch rechtzeitig, bevor ich eine solche Versicherung abschließen wollte, gelesen habe. Da hätte ich aber posthum ganz schön doofe geschaut, wenn ich dann meinen negativen Steuerbescheid nachgesandt bekommen hätte. Zumal ja auf der anderen gerade Künstler, also jetzt nicht ich, gerade tot besonders fein weiter arbeiten können. Und die besondere Pflege ihrer Nachlassenschafften dann ja auch gerne absetzen könnten, steuerlich. Aber jetzt habe ich mich verlaufen, dann sind sie ja fähig zu arbeiten und hätten die Versicherungsprämie ganz umsonst bezahlt, Davon abgesehen, was ist denn das bitteschön für eine Arbeit, wenn man da so sagt, das Bild ist fertig, ich bin jetzt unvorübergehend tot, meine Werke steigen jetzt brutal an Wert.

Irgendwie habe ich mich gedanklich verknotet.

Vielleicht, weil ich dringend noch meine Steuer machen muß. Und dadurch unfähig werde, noch nebenher zu arbeiten. Tot oder nicht tot.

Vielleicht mal ich jetzt auch einfach ein Bild.